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Suzuki ISA Kartenaktualisierungsportal für nicht vernetzte Fahrzeuge

Laden Sie die neuesten ISA-Kartenupdates für Ihr Multimediasystem herunter und installieren Sie sie

Liste der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Nutzungsvereinbarung für das ISA Map Update Download-Portal

Durch das Herunterladen der ISA-Kartensoftware über dieses Portal erklären Sie sich mit dem Inhalt dieser Vereinbarung einverstanden.

Die Vereinbarung legt die Bedingungen fest, unter denen der Download-Dienst für ISA-Kartenaktualisierungen von der SUZUKI MOTOR CORPORATION (im Folgenden „das Unternehmen“) bereitgestellt wird, sowie die Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und dem Unternehmen. Um diesen Dienst nutzen zu können, müssen Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung lesen und ihnen zustimmen.

Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 (Begriffsdefinitionen)

Die in dieser Vereinbarung verwendeten Begriffe haben die nachstehend definierte Bedeutung.

  1. „Der Dienst“ bezeichnet einen Dienst, der in der Lage ist, die in einem Fahrzeugnavigationssystem verwendeten Kartendaten mithilfe von Aktualisierungsdaten für Fahrzeugnavigationssysteme zu aktualisieren.
  2. „Aktualisierungsdaten“ bezeichnet Daten, die durch Übertragung an ein Fahrzeugnavigationssystem die Aktualisierung der Karten und Programme dieses Fahrzeugnavigationssystems ermöglichen.
  3. „Fahrzeugnavigationssystem“ bezeichnet ein Fahrzeugnavigationssystem, das in einem Fahrzeug des Unternehmens installiert ist oder vom Unternehmen als OEM-Produkt verkauft wird und mit dem Dienst kompatibel ist..
  4. „Der Kunde“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die nach Zustimmung zu dieser Vereinbarung mit der Nutzung des Dienstes beginnt.
  5. „Die Dienstleistungsvereinbarung“ bezeichnet eine Vereinbarung über die Nutzung des Dienstes, die den Inhalt des Vertrags bildet und durch die Zustimmung des Kunden zur Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden in Kraft tritt.

Artikel 2 (Anwendungsbereich der Vereinbarung)

Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Bedingungen für die Bereitstellung des Dienstes sowie die Rechte und Pflichten zwischen dem Unternehmen und dem Kunden festzulegen; sie gilt für sämtliche Beziehungen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes. Dienstleistungen, die von Dritten im Dienstleistungen, die von Dritten im Zusammenhang mit dem Dienst erbracht werden, unterliegen den für den jeweiligen Dienst geltenden Nutzungsbedingungen.

Artikel 3 (Abschluss der Vereinbarung)

Die Dienstleistungsvereinbarung kommt zwischen dem Kunden und dem Unternehmen zu dem Zeitpunkt zustande, zu dem der Kunde der Vereinbarung zustimmt.

Abschnitt 2: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 4 (Vorbereitung der Betriebsumgebung)

  1. Um den Dienst nutzen zu können, muss der Kunde auf eigene Verantwortung und Kosten einen PC oder ein Smartphone bereitstellen, um Aktualisierungsdaten vom Fahrzeugnavigationssystem und vom Server des Unternehmens herunterzuladen, sowie eine Internetverbindung, um diesen Download zu ermöglichen.
  2. Bei Verwendung eines PCs als Endgerät zum Herunterladen von Aktualisierungsdaten werden möglicherweise die Karten und Programme im Fahrzeugnavigationssystem aktualisiert. Darüber hinaus ist ein Speichermedium mit ausreichender Kapazität für die Aktualisierungsdaten erforderlich, damit diese auf das Fahrzeugnavigationssystem übertragen werden können.

Artikel 5 (Verbotene Handlungen)

  1. Während der Nutzung des Dienstes darf der Kunde keine Handlungen vornehmen, die den nachstehend aufgeführten Punkten entsprechen oder vom Unternehmen als entsprechende Handlungen angesehen werden.
    (1) Handlungen, die die Rechte des Unternehmens oder Dritter verletzen
    (2) Handlungen, die dem Unternehmen oder Dritten Nachteile bereiten oder Schaden zufügen
    (3) Handlungen, die gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen
    (4) Handlungen, die gegen Gesetze oder Vorschriften verstoßen
    (5) Handlungen, die den Dienst modifizieren, verändern, verbessern, rückentwickeln, analysieren, dekompilieren usw., oder Handlungen, bei denen der über den Dienst erhaltene Quellcode oder die Software missbräuchlich verwendet wird
    (6) Handlungen, die den Betrieb des Dienstes beeinträchtigen
    (7) Handlungen, die nicht unter den vorstehenden Punkten (1) bis (6) aufgeführt sind und die das Unternehmen als unangemessen erachtet
  2. In Bezug auf die Aktualisierungsdaten (mit Ausnahme der darin enthaltenen Open-Source-Software) darf der Kunde keine Handlungen vornehmen, die den nachstehend aufgeführten Punkten entsprechen oder vom Unternehmen als entsprechende Handlungen angesehen werden.
    (1) Handlungen, bei denen Aktualisierungsdaten, die auf ein bestimmtes Fahrzeugnavigationssystem übertragen wurden, anschließend auf ein anderes Fahrzeugnavigationssystem übertragen werden
    (2) Handlungen, bei denen Aktualisierungsdaten oder Kopien davon an Dritte verkauft, vermietet, abgetreten oder weiterverkauft usw. werden
    (3) Handlungen, die den Inhalt der Aktualisierungsdaten verändern
    (4) Handlungen, die die Erstellung oder Verbreitung von abgeleiteten Werken auf der Grundlage der Aktualisierungsdaten beinhalten
    (5) Analysen, wie beispielsweise die Dekompilierung, das Reverse Engineering oder die Rückassemblierung des Inhalts der Aktualisierungsdaten

Artikel 6 (Aussetzung der Leistungserbringung / Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag)

Für den Fall, dass der Kunde Handlungen vornimmt, die den unten aufgeführten Punkten entsprechen oder vom Unternehmen als diesen entsprechend angesehen werden, kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung oder Benachrichtigung die Bereitstellung des Dienstes für den Kunden aussetzen, die Vereinbarung kündigen oder sonstige Maßnahmen ergreifen, die das Unternehmen für notwendig oder angemessen hält.

  1. (1) Bei Verletzung der Vereinbarung
    (2) Wenn der Kunde minderjährig ist oder in anderer Weise geschäftsunfähig ist und den Dienst ohne Zustimmung seines Erziehungsberechtigten nutzt
    (3) Wenn der Kunde in der Vergangenheit gegen eine Vereinbarung mit dem Unternehmen verstoßen hat oder mit einer solchen Person in Verbindung steht

    (4) Wenn gegen den Kunden eine der in diesem Artikel genannten Maßnahmen verhängt wurde
    (5) Wenn in anderen als den unter (1) bis (4) oben beschriebenen Situationen die fortgesetzte Nutzung des Dienstes oder die Fortführung der Vereinbarung als unangemessen anzusehen ist

Artikel 7 (Umgang mit erhobenen Daten)

  1. Wenn der Kunde den Dienst nutzt, erfasst das Unternehmen vom Kunden die Kartenaktualisierungs-ID des Navigationssystems sowie den Servicode für Karten, um Aktualisierungsdaten bereitzustellen. Personenbezogene Daten, die zu Ihrer direkten Identifizierung verwendet werden könnten, wie beispielsweise Ihr Name und Ihre Adresse, sowie Daten im Zusammenhang mit dem Fahrverhalten, sind jedoch nicht in den erhobenen Daten enthalten.
  2. Neben der Zustimmung zum vorstehenden Absatz erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass das Unternehmen die gemäß den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes erfassten Daten zum Zwecke der Verbesserung des Dienstes, der Analyse und Untersuchung des Nutzungsstatus sowie der Entwicklung neuer Dienste usw. verwendet.

Abschnitt 3: Haftungsausschluss

Artikel 8 (Aussetzung des Dienstes)

  1. Bei Ereignissen, wie sie nachstehend aufgeführt sind oder die nach Ansicht des Unternehmens diesen Ereignissen gleichkommen, kann das Unternehmen die Bereitstellung des Dienstes ganz oder teilweise ohne vorherige Ankündigung aussetzen.
    (1) Bei der Durchführung einer Inspektion oder Wartung eines mit dem Dienst verbundenen Computers
    (2) Wenn der Betrieb eines mit dem Dienst verbundenen Computers infolge eines Unfalls usw. unterbrochen wird.
    (3) Wenn die Bereitstellung des Dienstes aufgrund einer Naturkatastrophe wie Erdbeben, Blitzschlag, Feuer, Überschwemmung usw. oder aufgrund von Stromausfällen, Unfällen in der Kommunikations- oder Verkehrsinfrastruktur, Änderungen oder Aufhebungen von Gesetzen oder Vorschriften usw. oder aus einem anderen Grund, der außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegt, erschwert wird
    (4) Wenn eine Aussetzung des Dienstes aus anderen als den in den vorstehenden Absätzen (1) bis (3) genannten Gründen erforderlich ist
  2. Selbst für den Fall, dass dem Kunden oder einem Dritten durch Maßnahmen, die das Unternehmen gemäß den Bestimmungen dieses Artikels ergriffen hat, ein Schaden entsteht, übernimmt das Unternehmen keinerlei Haftung.

Artikel 9 (Einstellung des Dienstes oder Änderungen am Inhalt des Dienstes)

  1. Das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Zustimmung des Kunden den Inhalt des Dienstes ergänzen, ändern oder löschen oder die Bereitstellung des Dienstes komplett einstellen. In solchen Fällen benachrichtigt das Unternehmen den Kunden im Voraus auf eine Weise, die es für angemessen hält, beispielsweise durch einen Hinweis auf der Website des Unternehmens.
  2. Selbst für den Fall, dass dem Kunden oder einem Dritten durch Maßnahmen, die das Unternehmen gemäß den Bestimmungen dieses Artikels ergriffen hat, ein Schaden entsteht, übernimmt das Unternehmen keinerlei Haftung.

Artikel 10 (Haftungsausschluss)

  1. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Gewährleistung hinsichtlich der Eignung des Dienstes für den spezifischen Zweck des Kunden, auch nicht hinsichtlich der erwarteten Funktionalität, des Werts, der Genauigkeit oder der Nützlichkeit des Dienstes. Das Unternehmen garantiert in keiner Weise, dass die Nutzung des Dienstes durch den Kunden den für den Kunden geltenden Gesetzen und Vorschriften oder den internen Regeln von Branchenverbänden entspricht, dass der Dienst dauerhaft bereitgestellt wird oder dass der Dienst frei von Mängeln ist.
  2. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Haftung, aus welchem Grund auch immer, für Schäden, die dem Kunden durch die Nutzung des Dienstes oder die Unmöglichkeit der Nutzung des Dienstes entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden wie entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung und Datenverlust).
  3. Selbst wenn die Vereinbarung Bestimmungen enthält, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften unwirksam sind, bleiben die übrigen Teile der Vereinbarung gültig.
  4. Selbst wenn dem Kunden durch die Dienstleistungsvereinbarung oder den Dienst ein Schaden entstanden ist, übernimmt das Unternehmen in Fällen, in denen dieser Schaden durch rechtswidrige Handlungen oder die Nichterfüllung von Verpflichtungen vorsätzlich oder fahrlässig durch das Unternehmen verursacht wurde, keinerlei Haftung für den Teil des Schadens, der auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist (einschließlich Situationen, in denen das Unternehmen oder der Kunde den Schaden vorausgesehen hat oder hätte voraussehen können).
  5. Sollte es zu Streitigkeiten mit Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes kommen, hat der Kunde diese Streitigkeiten auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten beizulegen.

Abschnitt 4 Sonstiges

Artikel 11 (Rechteinhaberschaft)

Alle Rechte, wie beispielsweise Urheberrechte und sonstige Rechte an geistigem Eigentum, die sich auf die dem Kunden über den Dienst bereitgestellten Inhalte beziehen, liegen bei dem Unternehmen und anderen Rechteinhabern. Der Kunde darf die über den Dienst bereitgestellten Inhalte weder ganz noch teilweise kopieren, verändern oder öffentlich übertragen usw., unabhängig vom Format.

Artikel 12 (Änderungen der Vereinbarung)

Falls das Unternehmen der Auffassung ist, dass aufgrund einer Änderung des Dienstes gemäß den Bestimmungen in Artikel 8 eine Änderung der Vereinbarung erforderlich ist, kann das Unternehmen den Inhalt ändern. In solchen Fällen informiert das Unternehmen den Kunden im Voraus auf eine Weise, die es für angemessen hält, über die Änderungen am Inhalt der Vereinbarung sowie über den Zeitpunkt, zu dem diese Änderungen in Kraft treten. Nutzt der Kunde den Dienst nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen weiterhin, gilt dies als Zustimmung des Kunden zu den Änderungen der Vereinbarung.

Artikel 13 (Verbot der Übertragung von Rechten und Pflichten)

Der Kunde darf den Status, der sich aus der Dienstleistungsvereinbarung herleitet, sowie die Rechte und Pflichten, die sich aus der Dienstleistungsvereinbarung ergeben, weder ganz noch teilweise übertragen, abtreten oder als Sicherheit hinterlegen.

Artikel 14 (Salvatorische Klausel)

Selbst wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften als ungültig oder nicht durchsetzbar angesehen werden, bleiben die übrigen Bestandteile der Vereinbarung weiterhin in Kraft.

Artikel 15 (Anwendbares Recht / Gerichtsstand)

  1. Die Vereinbarung und die Dienstleistungsvereinbarung unterliegen japanischem Recht
  2. Für Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes ist ausschließlich das für den Ort des Firmensitzes des Unternehmens zuständige Amtsgericht als Gericht erster Instanz zuständig.